Zitat geschrieben von sugar76
der "Bevollmächtigte" ist ein behördlich bestellter Betreuer (also ein gesetzlicher Vormund).
ok, sag das doch gleich - denn dann handelt es sich ja um einen Sonderfall
Zitat
der Mandant muss sogar von Amts wegen seine persönlichen Daten rausgeben, damit der Betreuer seine Arbeit machen kann.
dieser Teil der Aussage glaube ich nicht, denn die Daten sind in der Regel personenbezogen, dh. der Betreuer müsste sich bei der Bank seine persönlich Zugangsdaten geben lassen
da Benutzer + PW ja Ersatz für die Unterschrift sind und der Mandant die Überweisung ja nicht ausführt bzw. garnicht ausführen darf evtl.
wir hatten diesbzgl. schon einige Diskussionen im Forum, dass bspw. selbst bei Ehepartner mit gemeinsamen Konto, jeder Benutzer (in diesem Fall Mann/Frau) seine Zugangskennung beantragen muss
aber ok - lassen wir auch mal so stehen