Verständnisfragen zu MT940

 
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Re: Verständnisfragen zu MT940

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Gepostet: 10.12.2017 - 19:00 Uhr  ·  #21
Zitat geschrieben von sugar76
der "Bevollmächtigte" ist ein behördlich bestellter Betreuer (also ein gesetzlicher Vormund).

ok, sag das doch gleich - denn dann handelt es sich ja um einen Sonderfall

Zitat
der Mandant muss sogar von Amts wegen seine persönlichen Daten rausgeben, damit der Betreuer seine Arbeit machen kann.

dieser Teil der Aussage glaube ich nicht, denn die Daten sind in der Regel personenbezogen, dh. der Betreuer müsste sich bei der Bank seine persönlich Zugangsdaten geben lassen
da Benutzer + PW ja Ersatz für die Unterschrift sind und der Mandant die Überweisung ja nicht ausführt bzw. garnicht ausführen darf evtl.
wir hatten diesbzgl. schon einige Diskussionen im Forum, dass bspw. selbst bei Ehepartner mit gemeinsamen Konto, jeder Benutzer (in diesem Fall Mann/Frau) seine Zugangskennung beantragen muss
aber ok - lassen wir auch mal so stehen
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Re: Verständnisfragen zu MT940

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Gepostet: 11.12.2017 - 09:14 Uhr  ·  #22
Je nach Art und Umfang der Betreuung wird die Bank den persönlichen Zugang des betroffenen Kontoinhabers dicht machen müssen und für die Betreuer einen eigenen Zugang mit Buchungsberechtigung einrichten.
Man kann davon ausgehen, dass das Speichern von Passwörtern nicht notwendig ist, um die Aufgabe zu erfüllen, die meisten Banken dürften das auch in ihren Bedingungen zum Onlinebanking verboten haben.
Ich vermute, auch wenn ich persönlich das Speichern in vielen Fällen für sicherer halte, als jedes Mal das Passwort einzugeben, dass man die Verantwortung meines Erachtens nicht auf den Softwarehersteller abwälzen kann, sollte mit dem gespeicherten Passwörtern etwas passieren. Bei verantwortungsvollem Umgang und beim PIN&TAN-Verfahren kann hier aber kein Schaden in dem Sinne entstehen, dass Geld weg kommt, denn die TAN wird ja streng getrennt vom System verwaltet. Es können also höchstens Daten ausgespäht werden.
Gruß
Raimund
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Re: Verständnisfragen zu MT940

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Gepostet: 18.12.2017 - 17:52 Uhr  ·  #23
Zitat

der "Bevollmächtigte" ist ein behördlich bestellter Betreuer (also ein gesetzlicher Vormund). Dieser ist vom zuständigen Amtsgericht beauftragt, sich um die Finanzen seines Mandanten (= der Betreute)


für diese fälle gibt es auch bereits betreuungssoftware, die aus den online-banking-daten die kontoauszüge für den - im rahmen der vermögenssorge - jeweiligen rechtlich betreuten menschen übertragen und erstellen kann. ein beispiel hierfür ist das programm "bdb at-work" mit exportfunktionen für sfirm, windata, vr-netwolk, starmoney, quicken .... da muss mann normaler weise keine neue eigene welt erfinden - auch wenn windata hier ja unterschiedliche exportformate bereits anbietet: addison, afterbox, ascii, bankblitz, bankboy, bdb at work, conplan, datev ... bis winowig.

der rechtl. betreuer nach §§ 1894 ff bgb muss bei den jeweiligen banken und sparkassen (von ausnahmen abgesehen) nur einmal mit seinem vom amtsgericht/betreuungsgericht (bzw. in bawü vom bezirksnotariat) ausgestellten betreuerausweis sich um die jeweiligen fälle kümmern und wird dann schon die persönlichen zugangsdaten erhalten.
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