Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

 
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Re: Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 25.07.2017 - 22:44 Uhr  ·  #21
Der Meinung bin ich nicht zu 100 Prozent, weil ein Großteil der Diskussion sich mit der Eingabe der PIN bei Drittanbietern beschäftigt.
Das ist für mich ein klares Sicherheitsthema und wird uns auch die nächsten Jahre noch intensiv beschäftigen.
Gruß
Raimund
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zweite Zahlungsdiensterichtlinie ... seit dem 13.1.2018

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Gepostet: 01.05.2018 - 19:10 Uhr  ·  #22
Zitat
Neue Zahlungsdienstleister
Die traditionellen Banken und Sparkassen haben Konkurrenz bekommen. Sind Zahlungen zu leisten, so bieten gerade im Internet sog. Zahlungsauslösedienste den Verbrauchern an, die zu leistenden Zahlungen abzuwickeln. Zahlungsauslösedienste sind Dienste, bei denen auf Veranlassung des Zahlungsdienstnutzers ein Zahlungsauftrag in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto ausgelöst wird.
Beispiel: Sie möchten einen Kauf im Internet bezahlen und geben einem Zahlungsauslösedienst Ihre persönlichen Log-in-Daten. Es öffnet sich das Online-Banking Ihres Institutes und der Auslösedienst kann dem Händler bestätigen, dass die Überweisung veranlasst wurde.

Das bekannteste Beispiel eines solchen Zahlungsauslösedienstes ist "Sofortüberweisung". Bislang verbieten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen, dass Sie diesen Diensten Ihre persönlichen Daten verraten. Um auf dem Gebiet der Zahlungsdienste einen Wettbewerb zu ermöglichen, hat die EU nun diese Zahlungsauslösedienste geregelt und de facto geadelt.

https://www.steuertipps.de/alt…erbraucher
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Re: Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 18.05.2018 - 12:01 Uhr  ·  #23
VR pay eCommerce unterstützt alle gängigen Bezahlverfahren:
Zitat
Kreditkarte mit 3D Secure (Verified by VISA, MasterCard SecureCode und JSecure)
Paydirekt
SEPA-Lastschrift
Giropay
PayPal
Sofortüberweisung
Ratenkauf by easyCredit
Klarna (Hinweis: ua. www.klarna.com/sofort/ = www.sofort.de = vormals Sofortüberweisung)
Als Händler stehen Ihnen damit die beliebtesten Bezahlverfahren in Deutschland zur Verfügung.

https://www.vr-dienste.de/cms/…merce.html
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Re: Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 07.09.2018 - 10:25 Uhr  ·  #24
Sofortüberweisung/Klarna bekommt für den deutschen Markt einen Mitbewerber. (im Ausland bereits seit 2008 aktiv)
Zitat
Onlinebezahldienst Trustly startet in Deutschland
Der Wettbewerb um Verbraucher und Onlinehändler wird noch schärfer: Mit Trustly will ein weiterer Bezahldienst Kunden in Deutschland gewinnen.

https://trustly.com/de/

https://www.handelsblatt.com/f…83094.html
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Re: Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 06.02.2019 - 06:57 Uhr  ·  #25
Zitat
Geheimhaltungspflicht von PIN und TAN im Online-Banking ist kartellrechtswidrig
Nahezu geräuschlos hat in der vergangenen Woche das Oberlandesgericht Düsseldorf ein bemerkenswertes Urteil gesprochen: Die von deutschen Banken und Sparkassen in den Geschäftsbedingungen zum Online-Banking bis Januar 2018 verankerte Geheimhaltungspflicht von PIN und TAN ist kartellrechtswidrig. ...

https://www.it-finanzmagazin.d…ing-84576/
PM: https://www.it-finanzmagazin.d…-final.pdf
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