Version 3.0 Pain 008.001.02

 
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Version 3.0 Pain 008.001.02

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Gepostet: 10.11.2016 - 09:11 Uhr  ·  #1
ab wann kann ich bei VR-Networld Version 3.0 Sepa Lastschriften testen ?
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Re: Version 3.0 Pain 008.001.02

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Gepostet: 10.11.2016 - 09:26 Uhr  ·  #2
Zitat geschrieben von powerotto_007

ab wann kann ich bei VR-Networld Version 3.0 Sepa Lastschriften testen ?

Ab der Version 6.2, die in der kommenden Woche kommen soll. Wobei das Testen nur sehr eingeschränkt möglich sein dürfte, da die pain version 3.0 erst ab dem 21.11 gültig ist. Ob die dann von den Banken auch auf allen Zugangswegen angeboten wird ist dann noch eine ganz andere Frage.

Davon abgesehen, bringt die SEPA Version 3.0 keinen echten Vorteil für SEPa Lastschriften (wenn man mal vom Leerzeichen in der Mandatsreferenz absieht), so dass es hier auch gar keinen Zwang/Not zur pain Version 3.0 gibt

Viele Grüße

Holger
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Re: Version 3.0 Pain 008.001.02

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Gepostet: 10.11.2016 - 09:38 Uhr  ·  #3
leider haben wir Kunden (von der Sparkasse) , die haben ein Schreiben erhalten dass ab dem 20.11.2016 nur noch Version 3.0 angenommen wird !

Jetzt haben sie es endlich kapiert , dass FRST und RCUR eigentlich sch... war , Hauptsache es wurden scharen an Programiieren beschäftigt !
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Re: Version 3.0 Pain 008.001.02

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Gepostet: 10.11.2016 - 09:49 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von powerotto_007
Jetzt haben sie es endlich kapiert , dass FRST und RCUR eigentlich sch... war , Hauptsache es wurden scharen an Programiieren beschäftigt !

Und CORE und COR1 und das Vorlauffristengedöns. Alles nur noch 1+1 Tage Vorlauf. Gott sei Dank. Allerdings schmerzt es, daß die gesamte Arbeit der Einrichtung der komplizierten Regeln durch Scharen an Programmierern und teilweise Umstellung von Geschäftsprozessen komplett für die Katz war.

Zitat geschrieben von powerotto_007

leider haben wir Kunden (von der Sparkasse) , die haben ein Schreiben erhalten dass ab dem 20.11.2016 nur noch Version 3.0 angenommen wird !

Entweder haben die Kunden das Schreiben falsch verstanden oder die Sparkasse hat es falsch verstanden und damit was Falsches rausgeschickt. Wir haben auch - von mehreren Banken - solche Schreiben erhalten. Da steht aber im Prinzip drin, dass man weiterhin einreichen KANN, was man will, dass aber ab 21.11. alles als CORE RCUR mit 1+1 Tagen Vorlauf interpretiert wird und vor einem RCUR kein FRST mehr kommen muß, aber es kann weiter kommen, wird dann aber auch als RCUR verstanden.
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Re: Version 3.0 Pain 008.001.02

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Gepostet: 10.11.2016 - 11:14 Uhr  ·  #5
wie @msa schon schrieben, ruhig Blut
idR gibt es ja nichts ohne Übergangsfristen (11/2017), daher gibt es keine sofortige Abschaltung

Zitat geschrieben von msa
Gott sei Dank.

das kann ich nicht ganz unterstreichen, denn sowohl beim Kunden als auch selbst, fand ich die eingeführten Fristen nicht schlecht
Es gab weniger Rückläufer (Kosten, Aufwand, Ärger) wegen Konto nicht gedeckt, da der Kunde doch sehen konnte, wann die Abbuchung genau erfolgt.
msa
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Re: Version 3.0 Pain 008.001.02

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Gepostet: 10.11.2016 - 12:33 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von infoman
das kann ich nicht ganz unterstreichen, denn sowohl beim Kunden als auch selbst, fand ich die eingeführten Fristen nicht schlecht
Es gab weniger Rückläufer (Kosten, Aufwand, Ärger) wegen Konto nicht gedeckt, da der Kunde doch sehen konnte, wann die Abbuchung genau erfolgt.

Hm. Das kann ich so nicht bestätigen, ich habe (gottlob) sowohl vorher als auch hinterher sehr wenig Rückläufer. Aber das mag damit zusammenhängen, daß fast alle Eigentümer und Mieter so organisiert sind, daß ihre Hausgelder bzw. Mieten erfolgreich abgebucht werden können - da es sonst zu erheblichen Konsequenzen kommen würde.

Weiterhin habe ich seit Einführung der COR1 sowohl privat als auch dienstlich kaum noch CORE-Lastschriften gehabt. Sogar die Strom-Abschläge oder Straßenreinigungsgebühren werden inzwischen als COR1 abgebucht.

Zu guter Letzt muß man auch noch sagen, daß diese Vorankündigung (dass also anstehende CORE-Lastschriften mit Termin der Buchung im Onlinebanking zu sehen sind) nur die wenigsten Banken realisiert haben. Ich kenne das eigenlich nur von FI und Fiducia/GAD...
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Re: Version 3.0 Pain 008.001.02

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Gepostet: 10.11.2016 - 12:42 Uhr  ·  #7
Ich muss Infoman da zustimmen - ich ziehe eine erhebliche Menge an monatlichen / vierteljährlichen Lastschriften ein, und seit Einführung der Fristen hatte ich so gut wie keine Rückläufer, was für mich eine unglaubliche Arbeitserleichterung bedeutet (Stichwort Mahnwesen). Ich glaube bei dir liegt es wirklich daran, dass es sich um Miete handelt, msa - die Leute lassen "unwichtige" Abbuchungen ja gern mal zurückgehen, aber Miete ist eben essentiell und wichtig, wahrscheinlich hast du deswegen weniger Probleme. Ich bin gespannt ob sich der Trend wieder umkehrt.
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Re: Version 3.0 Pain 008.001.02

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Gepostet: 10.11.2016 - 14:03 Uhr  ·  #8
@msa
das Problem ist doch, dass die Banken (begrenze auf "Großteil der Banken" - bevor grüne/rote User sich auf den Schlipps getreten fühlen) als Dienstleister keine richtige Aufklärung/Schulung gemacht haben, weder bei den eigenen Mitarbeitern noch bei den Kunden (egal ob privat/geschäftlich).
Des weiteren schilderst du im letzten Absatz das Problem, dass die Banken-ITler es anscheinend auch nicht verstanden haben - nämlich es konsequent in der Anwendung abzubilden.

Denn wenn man doch mal die Basis-Idee hinterfragt ist die nicht schlecht.
- 5 Tage hätte nur Standard sein sollen/müssen, dh. genau die von Dir genannten Abschläge oder auch ein Musterbeispiel: KFZ-Steuer hier gibt es in der Regel keine jährliche Ankündigung, jedoch konsequent die Abbuchung p.a. (am Tag der Zulassung - wer weiß das?)
- die verkürzte Einreichung hätte Ausnahme bleiben sollen bzw. für bestimmte Fälle wie Girocard-Zahlung usw.
(das ganze andere wie Erstlastschrift, Wdh oder auch die separaten Schreiben usw. sind doch sowas von überflüssig - zumal bspw. eine white/black-list in keiner Banken WebGUI zur Selbstverwaltung vorhanden ist und wenn doch und mir unbekannt, bestimmt selten)

wobei die Diskussion zu keinem positiven Ergebnis führen wird, denn wir alle müssen es doch so nehmen, wie es kommt
msa
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Re: Version 3.0 Pain 008.001.02

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Gepostet: 10.11.2016 - 15:02 Uhr  ·  #9
Dass die Basis-Idee nicht schecht war, da sind wir uns absolut einig!

Sie wurde halt nur mal wieder zum Rohrkrepierer. Einerseits, weil die meisten Banken diese Kunden-Info - und auch die Sache mit Black- und Whitelisting nicht umgesetzt haben. Andererseits aber auch, weil der "Normalbürger" nicht täglich in sein Konto schaut. Ich kenne in meinem Bekanntenkreis außer mit NIEMANDEN, der täglich seine Konten abruft. Viele haben mal mit der App-Bankerei angefangen, dies aber sehr schnell wieder gelangweilt aufgegeben. Öfter als einmal in der Woche schaut da niemand rein. Und damit kommt wieder die Weisheit meiner Oma ins Spiel: "Wenn man nicht hinschaut, sieht man fast garnichts". Die würden das auch nicht mitbekommen, wenns im OB angezeigt würde. Weiterhin die 5 Tage - die galten ja auch nur für die ERSTLastschrift - und gerade da fand ich sie besonders unnötig. Wenn ich nicht mehr von der Erteilung des Mandats bis zur ersten Lastschrift das im Blick behalten kann, dann hilft eh nix mehr. Und die KFZ-Steuer - OK, das ist ein gutes Beispiel. Aber da kann man sich - wenn man das wirklich braucht - auch anderweitig dran erinnern lassen. Für diese Fälle muß nicht der gesamte Zahlungsverkehr Vorlauffristen haben. Zumal die ja bei der WiederholungsLA auch nur 2 Tage wären - also auch wurschtegal. Dass ich im Januar -- jeden Januar - KFZ-Steuer und div. Versicherungen zu zahlen habe, das weiß ich doch selber!? Außerdem sind das alles nicht so große Beträge daß die einen in Not bringen könnten?!

Andererseits gabs seit dem bei uns immer Diskussionen "aber ich hab Ihnen doch gestern meine Kontoänderung mitgeteilt, und heute ziehen Sie vom alten Konto ein, sind Sie denn unfähig das einzutippen? Die Rück-LA-Gebühr zahl ich nicht!!!!" und so weiter. Daß manche Firmen, die auf schnellen Geldfluß angewiesen sind, ob der Vorlauffristen ernsthafte Probleme bekommen haben, brauchen wir garnicht erst reden.

Was mich so verbittert ist, dai die Banken von Ihren Kunden erwartet haben, daß die auf Kundenseite alles haarklein umsetzen, was verändert wurde. Ob der Konstellationen mußten teils ja ganze Datenbanstrukturen und Betriebsabläufe geändert werden. Jedenfalls waren die Umstellungen und Umprogrammierungen eine teure Angelegenhet. Einzig Berater dürften glücklich gewesen sein, die haben sich teilweise eine goldene Nase verdient haben. Andererseits haben aber die Banken nahezu NICHTS daovn umgesetzt, was die Änderungen an positivem hätten bringen können. Selbst wollte man das Geld dafür nicht ausgeben. Und jetzt entwertet man die vom Kunden geleisteten Veränderungen noch komplett, indem man eigentlich alles wieder auf "so wie früher" zurückfährt.
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Re: Version 3.0 Pain 008.001.02

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Gepostet: 10.11.2016 - 16:07 Uhr  ·  #10
KFZ-Steuer** wird immer am letzten Zulassungstag + 1Jahr eingezogen (das weiß ich doch idR nicht) und nicht wie bei Versicherung/Gas/Strom usw. zu einem Stichtag 31.12/1.1.
**= je nach Auto [bei mir mehrere hundert E] oder gar Fuhrpark#1 ist es dann doch nicht wenig. #1 selbst Familien haben teilweise mehr wie ein Auto, aber auch Firmen usw.

dass dies alles grundsätzlich geht, ging ja vorher auch, steht außer Frage - schlecht war/ist es jedoch nicht, denn so konntest halt doch kurz zwischen den Konten verschieben/ausreichend Deckung sorgen.
und mit der "5 Tage und sofort" wollte ich ja nur aufzeigen, dass solch eine stark vereinfachte Regel, nicht schmerzen würde - dh. ich würde ja nicht zwischen Erstlastschrift usw. unterscheiden, sondern nur die 2 vorgenannten Kriterien.
in Sachen App - hm, da ist es bei meinen Bekannten 50/50
Banken fragen ja immer, was können/sollen wir anbieten, bspw. Tagesmail an vorgermerkte Postionen (wenn gewünscht) wäre eine Möglichkeit - aber aus Eigeninteresse werden die das nicht machen :-)

Ok dein Beispiel in Sachen Kontowechsel ist natürlich so eine Sache - akzeptiert.
... und bzgl. letztem Absatz = 100% korrekt
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Re: Version 3.0 Pain 008.001.02

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Gepostet: 10.11.2016 - 20:04 Uhr  ·  #11
Bedenkt beim Bankenbashing bitte, dass man einigen Ländern das Lastschriftverfahren "politisch verkaufen" musste. Ich behaupte, dass keine einzige deutsche Bank mit der kommenden Lösung ein Problem gehabt hätte, wir und einige Länder waren das ja gewohnt.
Man musste aber andere "Länder" davon überzeugen, dass Lastschriften praktisch und gut sind, das hat man über den Verbraucherschutz, Vorlauffristen und Rückgabezeiten geschafft. Eine denkbare, grauslige Alternative wäre die Abschaltung des Lastschriftverfahrens oder auch ein Scheckverfahren gewesen!
Wir haben also womöglich diese "Schleife" nur gedreht, weil sich alle darauf einigen konnten und damit möglichst viele Länder mitmachen...
Gruß
Raimund
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Re: Version 3.0 Pain 008.001.02

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Gepostet: 10.11.2016 - 20:29 Uhr  ·  #12
Ja gut, das ist ein Argument, welches man berücksichtigen und wohl auch anerkennen muß.

Das Ganze zeigt uns aber auch wieder mal, wie segensreich die EU ist. Alles muß auf Teufel heraus gleichgemacht und von oben bestimmt werden. Auch auf den Preis hin, daß etwas, was in einem Land oder auch mehreren seit Jahrzehnten wunderbar funktioniert, abgeschafft werden muß. Um das zu vermeiden werden dann haarsträubende Umgehungsklimmzüge gemacht. Es zahlen letztendlich ja die dummen Bürger.

Mir kommen in dem Zusammenhang auch wieder die Wassersparverordnungen in den Sinn, die auch in wasserreichen Ländern auf Teufel komm raus umgesetzt werden, auch um den Preis der Versottung des Kanalnetzes, welches dann mit Tankwagen voll Wasser gespült werden muß, weil ja aus den Hausanschlüssen nichts mehr kommt. Aber man hat die Verordnung durchgesetzt - notfalls auch Wasserspareinsätze in Sumpfgebieten.

Oder auch schön, jedes Land muß eine Seilbahnverordnung beschließen. Auch das Bundesland Berlin. Oder auch die Niederlande. Alles gleich behandeln.
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Re: Version 3.0 Pain 008.001.02

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Gepostet: 11.11.2016 - 09:02 Uhr  ·  #13
komisch immer wenn Banken nicht im heiligen Schein stehen, sondern kritisch betrachtet werden ist es bashing und dies obwohl nachweislich viele Probleme hausgemacht sind.
Erst die Vorgaben (nicht vom Kunden) der letzten Monate und Jahre haben die Banken doch gezwungen die EDV-Museums-Stücke zu entsorgen: (nachstehend einer vieler Quellen)
Zitat
Die Deutsche Bank habe „lausige Systeme“, klagte der Deutsche-Bank-Chef John Cryan schon kurz nach seinem Amtsantritt. Nun soll Kim Hammonds die altertümliche IT in Form bringen.
http://www.faz.net/aktuell/wir…20345.html

den Verbraucherschutz/Sicherheit zu erhöhen (bspw. Wegfall TAN/iTAN-Listen), die Geld-Transferzeiten zu minimieren (wobei es immer noch zu lange dauert) und grundsätzlich innerhalb der EU es zu vereinfachen.

Desweiteren spricht gegen einen Kompromiss, bei EU Einführung der Lastschrift, ganz und garnichts, nur die Latte übertrieben hoch zu legen und nun nach wenigen Monaten eigentlich auf 0 zu legen, auf dem Rücken/Kosten der Bankenkunden (in der Hauptsache gewerbliche Kunden) ist doch nicht iO.
Dh. eine für alle vernünftige Lösung auf vorerst 4-5 Jahre wäre sinnvoll gewesen.
Dem Wegfall div Schreibens in Zusammenhang mit Lastschriften, wäre was, wo keiner (weder Zahler noch Einzieher) - Auswahl - weil es niemand interessiert.

Kein Mensch kann erklären welcher Sinn die Gläubiger-ID hat, wenn diese nicht anhand einer öffentlich zugänglichen Datenbank/Anfrage geprüft werden kann.
Um die Daten der Gegenseite also zu verifizieren, müsste dort die Genehmigung der Bundesbank angefordert und die Signatur der PDF geprüft werden. (Anforderung alleine dürfte eine Odysee sein)
Zitat
Die Signatur von Mitteilungsschreiben, die vor dem 12. Februar 2016 versandt wurden, kann mit dieser Anleitung auf Echtheit geprüft werden.

ganze einfache Anleitung :D klick
und wie mit Genehmigung nach 12. Februar 2016 vorgegangen werden soll, bleibt ein Geheimnis der Bundesbank bzw. der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) im allgemeinen.
msa
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Re: Version 3.0 Pain 008.001.02

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Gepostet: 11.11.2016 - 10:34 Uhr  ·  #14
Zitat geschrieben von infoman
Kein Mensch kann erklären welcher Sinn die Gläubiger-ID hat, wenn diese nicht anhand einer öffentlich zugänglichen Datenbank/Anfrage geprüft werden kann.

Doch doch ich kann ich kann!!!! :lol:

Immerhin ist die Gläubiger-ID einmalig und wird wohl nicht von "anderen" bzw. "fremden" Bös-Gläubigern 1:1 verwendet. Damit ist sie ein maschinell recht einfach auswertbares Indiz für den Absender der Lastschrift, egal über welches Firmenkonto er diese gerade einzieht und wie die Kontobezeichnung lautet - die lautet ja gern für die gleiche Firma bei verschiedenen Banken unterschiedlich, mit Leerzeichen oder ohne, mit & oder mit +, mal GmbH mal Blalages. mbH oder Blablagesellschaft mbH usw. Zusammen mit der einheitlichen (sollte!) Mandatsreferenz kann man dann einen Vorgang/Zahlungszweck ganz einfach maschinell erkennen und verbuchen oder kategorisieren oder sonstwas. Wenn es NUR die Mandatsreferenz wäre, könnte die sich mit anderen überschneiden, wenn z.B. nur eine dreistellige Mitgliedsnummer genutzt wird. Und wenn die Gläubiger-ID nicht von EINER Stelle zentral ausgegeben würde, könnte die sich auch überschneiden und dann wäre es Essig mit der absoluten Eindeutigkeit. Ich geh mal davon aus, daß die Gl-ID nicht (so sehr) auf sichere Identifikation angelegt war sondern auf Identifikation über Eindeutigkeit.

So, und jetzt schränke ich das Ganze insoweit wieder ein, als man natürich in vielen Fällen Probleme bekommt, wenn man auf ZWEI Strings prüfen muß, weil das in vielen Fällen nicht möglich ist mit Softwaren. Aber in "besseren" ist es das dann doch. UND: Sowohl GL-ID als auch Mand-Ref. muß in den zusammengemurxten Texten einer Zahlung unbedingt enthalten sein. Somit ist wenigstens etwas da, was man suchen und eindeutig erkennen kann.
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Re: Version 3.0 Pain 008.001.02

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Gepostet: 11.11.2016 - 11:01 Uhr  ·  #15
"Bankenbashing" nenne ich es gerne, wenn es gegen "die Banken" geht oder ähnlich. Es ist halt nicht so, als ob eine Genobank oder Sparkasse bei vielen Fragen eine Wahl hätte. Also von "hausgemacht" sollte keine Rede sein. Es gibt "dieses Haus" nicht. Es heißt ja auch gerne "die Autoindustrie", dabei ist aber sicherlich auch den meisten klar, dass nicht der Verkäufer oder die Werkstatt vor Ort gemeint ist.
Hier im Forum lesen und beteiligen sich als Banker genau die Leute, die nicht mit "die Banken" über einen Kamm geschoren werden mögen und man mag einige Dinge einfach nicht mehr hören. Wer, glaubt ihr, hat denn am meisten unter diesem SEPA-Quark mit Vorlauffrist, Sequenzen etc. gelitten? Ich will ja kein Mitleid, mag aber auch nicht ständig solche Vorwürfe unkommentiert hier lesen.

Der Kompromiss war meiner Meinung nach der kleinste gemeinsame Nenner, den man hat finden können und das in einer Zeit, als Banken auch andere (Existenz-)Probleme hatten/haben.

Die Gläubiger ID dient übrigens der einfachen Identifikation für alle Beteiligten, von Zahler bis Zahlungsdienstleister, und macht unabhängig von Namen. Das Register ist praktisch, damit Doppelungen vermieden werden, es ist dabei eher eine zentrale Vergabestelle. Es wäre nicht sinnvoll, dass dies den Zahlungsdienstleistern obliegt, genausowenig, wie Städte selbst die Personalausweisnummern vergeben dürfen. SEPA ist ein elektronisches Verfahren, da ist ein Ordnungsmerkmal wie es die Gläubiger ID ist, ein wesentlicher Bestandteil der einfachen Identifikation und ist für die B2B Lastschrift-Verwaltung meines Erachtens absolut notwendig und für Basis-LS wünschenswert. Eine Prüfung auf Existenz des Gläubigers erfolgt ja nicht bei der BuBa, es ist eher kein Merkmal, um wirklich an geprüfte Daten zu kommen. Dies leistet der Zahlungsdienstleister auf Einreicherseite.

Gruß
Raimund
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Re: Version 3.0 Pain 008.001.02

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Gepostet: 11.11.2016 - 11:53 Uhr  ·  #16
@msa
es gibt also:
Zitat
Verwendungszweck + Gläubiger-ID + Mandatsreferenz + Kundenreferenz (End-to-End)

+ weitere Varianten da die Gläubiger-ID ja auch noch an 3 Stellen individualisiert werden kann.

Es besteht zur eindeutigen Identifizierung doch aber bereits: persönliche Steuer-ID, UST-ID* (bzw. Abk. UID) sowie W-IdNr. (bzw. Abk. WIN) - Herausgeber: Staat
* und dies sogar grenzüberschreitend und nachprüfbar bspw.: http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do

@Raimund
Die Banken haben doch für sich ein Sprachorgan etabliert bzw. sind "darunter" entsprechend aufgestellt - www.die-dk.de
In den o.g. Ausführungen musste/wurde daher auch von "den Banken" gesprochen, da keine einzelne/spezielle Bank für eine Problematik verantwortlich ist, sondern es sich einfach teilweise um Altlasten einer Branche handelt.
Nicht wir als Kunde haben angegeben, dass die Technik veraltet ist und ein grundsätzliches Umdenken stattfinden muss, sondern lediglich wiederholt was hochrangige Banken-Vorstände geäußert haben.
Dies finde ich auch nicht schlimm, sondern wenn man es nüchtern betrachtet sogar nachahmenswert, denn nur wenn die Problem/Fehler eingestanden werden, kann die Ursache behoben werden und die Veränderung eingeleitet.
Vielmehr hat es den Anschein, dass bei den Mitarbeiter eine Angst der Veränderung vorhanden ist, nur warum - aufgehalten kann sie nicht werden, dies ist der Lauf der Zeit.
Wir bekommen unsere Brief ja auch nicht mehr per Pferd/Kutsche und immer weniger per Post/Postkarte/Fax, sondern genießen den Komfort von E-Mail/Chat usw.

Die nicht "blauen Foren-User" sollten sogar noch mehr in den Austausch drehten, denn nur so kommt vom gegenüber - zum lockeren nebeneinander, wir können doch alle von- und miteinander lernen
+ des weiteren wurde meines Erachtens noch keiner dieser User angegriffen (in jedem Fall nicht bewusst)

//edit:
** zu o.g. fällt mir noch "Scheitern als Chance" an - gibt ja div. Sendung zu der Thematik bspw. und auch entsprechende Bücher
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Re: Version 3.0 Pain 008.001.02

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Gepostet: 11.11.2016 - 12:05 Uhr  ·  #17
Zitat geschrieben von infoman
Es besteht zur eindeutigen Identifizierung doch aber bereits: persönliche Steuer-ID, UST-ID* (bzw. Abk. UID) sowie W-IdNr. (bzw. Abk. WIN) - Herausgeber: Staat
* und dies sogar grenzüberschreitend und nachprüfbar bspw.: http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do

Den Aufschrei hätte ich hören wollen, wenn festgelegt worden wäre, daß in jeder Lastschrift die Steuer-ID oder UST-ID oder was auch immer angegeben hätte werden müssen. Hätte ich auch nicht wirlich zielführend gefunden. Zumal es genug Fälle gibt, wo recht zweifelhaft gewesen wäre, WESSN ID da genau angegeben werden muß. Zumal es genügend Kontoinhaber gibt, die KIENErLEI solche ID haben. Stellvertretend nenne ich mal Wohnungseigentümergemeinschaften, die unter "sonstige Personengesellschaften" zählen, nicht direkt rechtsfähig sind und keinerlei solche IDs besitzen, sehr wohl aber ein Bankkonto und Lastschrften durchführen.

Wie gesagt, ich gehe nicht davon aus, daß die GL-ID zur eindeutigen Identifizierung via nachprüfung gedacht war/ist, sondern nur als eindeutig einmalig vergebenes Kennzeichen. Alles Andere würde bei der Ausgestaltung keinen Sinn machen. Für so blöd das so zu gestalten, wenn es nachprüfbar hätte sein sollen, halte ich nicht mal EU-Bürokraten :-)
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